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   BGH, 28.06.1972 - VIII ZR 60/71   

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https://dejure.org/1972,972
BGH, 28.06.1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 (https://dejure.org/1972,972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein Ölgemälde "Madonna mit Kind" von dem Maler Peter Paul Rubens - Begutachtung des Ölgemälde von Rubens durch einen Kunstsachverständigen Professor, gilt als Eigenschaft des Bildes im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB - Verkennung der Prozessverschleppungsabsicht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Madonna mit Kind

    §§ 459 Abs. 2, 463 BGB a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1658
  • MDR 1973, 44
  • GRUR 1973, 152
  • DB 1972, 1865
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Der Beklagte hat sich auch nicht darauf berufen, daß ihm die Eigenschaft des Bildes als von Duveneck herrührend zugesichert worden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = WM 1972, 1058 unter I 2) und dementsprechend der Kläger ihm zum Schadensersatz verpflichtet sei.
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Auch wurde die Begutachtung eines Bildes als eigenhändiges Werk eines Künstlers als zusicherungsfähige Eigenschaft des Bildes angesehen (BGH Urteil vom 28. Juni 1972, VIII ZR 60/71, NJW 1972, 1658 = LM BGB § 463 Nr. 18).
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 19 U 85/08

    Kunstwerk; Urheberschaft; Echtheit; Negativattest; Sachmangel

    Zwar kann bereits die Tatsache der Begutachtung eines Bildes als eigenhändiges Werk eines Künstlers durch einen Kunstsachverständigen eine Eigenschaft eines Werkes sein, weil dieser Umstand es kennzeichnet, aus der Reihe namenloser Bilder einer Zeitepoche heraushebt, in seinem Wert beeinflusst und daher für den Käufer von Interesse ist (BGH NJW 1972, S. 1658 f.).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 176/84

    Eigenschaft einer Kaufsache im Hinblick auf bauliche Gegebenheiten ihres

    Diese Beziehungen müssen jedoch in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen, ihr auch für eine gewisse Dauer anhaften und nicht lediglich durch Heranziehung von Umständen in Erscheinung treten, die außerhalb der Sache liegen (vgl. BGHZ 70, 47, 49; Senatsurteilevom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = LM BGB Nr. 18 zu § 463 = WM 1972, 1058 = NJW 1972, 1558 [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70 I] undvom 28. März 1984 - VIII ZR 5/83 = WM 1984, 815, 816).
  • BGH, 28.03.1984 - VIII ZR 5/83

    Sachmängel eines von einem Juwelier gekauften Tresors; Beschränkte

    Allerdings kommen - was auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat - nach allgemeiner Meinung für die Frage, ob eine Sache fehlerhaft ist, nicht nur deren Beschaffenheit, sondern auch ihre Beziehungen zur Umwelt in Betracht, wenn diese nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Bedeutung sind und wenn sie in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen, ihr auch für eine gewisse Dauer anhaften und nicht lediglich durch Heranziehung von Umständen in Erscheinung treten, die außerhalb der Sache liegen (vgl. BGHZ 70, 47, 49; Senatsurteil vom 28. Juni 1972 - VIII ZR 60/71 = LM BGB § 463 Nr. 18 = WM 1972, 1058 = NJW 1972, 1658; Mezger aaO, § 459 Rdn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 3 U 148/99

    Verbraucherrecht; Besonderes Vertragsverhältnis zwischen Auktionator und Käufer

    Das Landgericht hat die für das Bestehen eines kaufvertraglichen Gewährleistungsanspruchs gem. §§ 433, 459, 462, 465, 467, 346 BGB maßgebliche Frage, ob die Geige wegen der fehlenden Fotos zu dem Zertifikat der Firma K. W. ##blob##amp; Son Ltd. mit einem im übrigen nicht mehr nachbesserungsfähigen, den Verkehrswert des Instruments mindernden Fehler behaftet ist und/oder insoweit eine zusicherungsfähige Eigenschaft fehlt ( vgl. hierzu BGH NJW 1972, 1658; OLG Hamm NJW 1995, 2640), im Ergebnis zu Recht dahinstehen lassen.
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 181/85

    Zusicherung von Eigenschaften hinsichtlich des Gesundheitszustandes und

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich in diesem wesentlichen Punkte von dem des Senatsurteils vom 28. Juni 1972 (VIII ZR 60/71 = NJW 1972, 1658 = WM 1972, 1058).
  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des

    Es kann zwar im Einzelfall genügen, daß eine Partei zunächst nur einen Zeugen benennt, wenn sie erwarten kann, dieser werde ihre Behauptung bestätigen (BGH GRUR 1973, 152, 153 - Madonna mit Kind).
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